NACHHALTIGKEITSERKLÄRUNG


Präambel


Der Begriff "Nachhaltigkeit" umfasst die Summe aller ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Wirkungen, die von einem Unternehmen ausgehen. Aufgabe eines Nachhaltigkeitsmanagements ist es, diese Wirkungen zu erfassen und so zu steuern, dass sie zu einer langfristig tragfähigen und gesellschaftlich akzeptierten Wirkung führen. Kurz: Nachhaltigkeit ist die Erweiterung ökonomischen Denkens um ökologische (Umweltschutz), soziale und ethische Gesichtspunkte.


Gegründet in den Vereinigten Staaten von Amerika, d-RiskCyber steht in einer besonderen Verantwortung für die USA. Das Unternehmen fördert das öffentliche Leben aktiv und zeigt so sein Verbundenheit mit der Bevölkerung in New York City. Es wirtschaftet ressourcensparend sowie ökologisch und gesellschaftlich verantwortungsvoll. Darüber hinaus ist es sich aber auch der globalen Probleme wie Klimawandel, Wassermangel, Armut, Entwaldung und Gefährdung der Biodiversität bewusst und nimmt diese als Herausforderungen an.


Dementsprechend ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Säulen:

  • Ökonomische Nachhaltigkeit
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Soziale und ethische Nachhaltigkeit

Diese Nachhaltigkeitserklärung beschreibt die Grundsätze und Anforderungen von d-RiskCyber an seine Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen bezüglich der Verantwortung für Mensch und Umwelt. d-RiskCyber erwartet von seinen Lieferanten und Partnern, dass sie ernsthafte Anstrengungen unternehmen, die unten beschriebenen Anforderungen auch an ihre jeweiligen Lieferanten weiterzugeben. Zusätzlich zu dieser Erkärung is d-RiskCyber auch dem Verhaltenskodex der Resonsible Business Alliance in Version 7.0 (2021) verpflichtet.


I. Ökonomische Nachhaltigkeit

  1. d-RiskCyber strebt einen fairen und partnerschaftlichen Umgang mit ihren Lieferanten und Partnern.

II. Umweltschutz

  1. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant oder Partner sich stetig um den Einsatz und die Optimierung von verbesserten Verfahrensweisen in den betrieblichen Abläufen und eingesetzten Technologien bemüht.
  2. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner den Umweltschutz hinsichtlich der nationalen gesetzlichen Normen und internationalen Standards beachtet.
  3. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner Umweltbelastungen minimiert und den Umweltschutz kontinuierlich verbessert.
  4. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner ein Umweltmanagementsystem aufgebaut hat oder aufbaut und dies im Unternehmen gelebt wird.

III. Soziale und ethische Verantwortung

  1. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner die Grundrechte und die Menschenrechte einhält.
  2. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner die jeweils geltenden gesetzliche Normen und internationalen Standards wahrt und achtet.
  3. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner für faire Arbeitsbedingungen gemäß der unter Ziffer 4 - 9 näher definierten ILO- Kernarbeitsnormen sorgt.
  4. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner die Rechte seiner Mitarbeiter im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit einhält und für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sorgt.
  5. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner die Anforderungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) einhält.
  6. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner weder seine Mitarbeiter noch sonstige Personen auf Grund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Abstammung, ihrer Rasse und Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer Heimat und sozialer Herkunft, ihrer Nationalität, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung wird von d-RiskCyber nicht toleriert.
  7. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner keine Arbeitnehmer beschäftigt, beschäftigen lässt oder die Beschäftigung duldet, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können oder in Ländern tätig sind, bei denen ein Ausnahmetatbestand gemäß der ILO-Konvention 138 vorliegt.
  8. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner keine Form von Korruption oder Bestechung toleriert oder sich in irgendeiner Weise darauf einlässt.
  9. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner Zwangsarbeit und körperliche Bestrafung in keiner Weise unterstützt.
  10. d-RiskCyber erwartet, dass der Lieferant  oder Partner seinen Arbeitern und Angestellten Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zugesteht.

d-RiskCyber betrachtet die Einhaltung dieser Standards als wesentlich für das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Lieferanten und Partnern. Vor diesem Hintergrund betrachtet sie die Verletzung der Regelungen unter „III., Soziale und ethische Verantwortung“ durch den Lieferanten  oder Partner als außerordentlichen Kündigungsgrund für sämtliche Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Lieferanten oder Partner. Diese Kündigungsmöglichkeit besteht auch, wenn die Verletzung der Regelungen unter III. nicht direkt das Vertragsverhältnis zwischen d-RiskCyber und dem Lieferanten  oder Partner betreffen. Eine Einschränkung der anderen vertraglichen Rechte von d-RiskCyber ist mit dieser Regelung ausdrücklich nicht verbunden.


Genehmigung


Diese Erklärung wurde von den d-RiskCyber-Partnern im November 2021 genehmigt.

STANDORTE 

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München

London (kommt in 2022)


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